Durch eine freiwillige Teilnahme am Fahreignungsseminar (FES) kann ein Punkt in Abzug gebracht werden. Hierbei dürfen allerdings nur maximal 5 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem eingetragen sein.
Wenn Sie einen Punktestand von 6 bis 7 Punkten haben erfolgt eine Verwarnung. Sie können auch jetzt noch freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen – haben aber keine Möglichkeit mehr Punkte abzubauen.
Bei 8 oder mehr Punkten auf dem Konto in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Fahreignungsseminar (FES) besteht aus einem Verkehrspädagogischen und aus einer Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme besteht aus 2 Einzelsitzungen zu 75 Minuten und findet bei einem Seminarleiter mit Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie statt. Die zweite Sitzung darf frühestens nach Ablauf von 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden.
Die Verkehrspädagogische Teilnahme findet in der Fahrschule in 2 Sitzungen zu 90 Minuten statt. Wobei die zweite Sitzung frühestens nach Ablauf von 1 Woche nach Abschluss der ersten Sitzung begonnen werden darf.